Die Generationenberatung

Die Generationenberatung

Die Generationenberatung

Die Generationenberatung ist ein Thema, das mir persönlich sehr am Herzen liegt und mit der ich meinen Kunden einen Mehrwert in jeder Lebenslage bieten möchte. Was versteht man unter Generationenberatung? Die Generationenberatung umfasst nicht nur die Beratung mehrerer Generationen im Hinblick auf die Themen Vorsorge, Verfügungen von Todes wegen oder Liquiditätsveränderungen.

Generationenberatung ist weitaus mehr!

Generationenberatung ist weitaus mehr!

Ich gebe Ihnen Denkanstöße und unterstütze Sie bei der Erstellung eines Ernstfallkonzeptes. Mit Ihnen gemeinsam erarbeite ich Lösungsansätze, wie Sie Ihr Eigentum und Ihre Liebsten vor der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter schützen können und Ihre Selbstbestimmtheit auch über den Tod hinaus aufrechterhalten können. In einer Vielzahl von Fällen habe ich nunmehr erlebt, dass meine Kunden sehr genaue Vorstellungen darüber haben, wen Sie im Falle ihres Ablebens in welcher Form begünstigen möchten. Regelmäßig kommt es jedoch in Ermangelung einer entsprechenden Verfügung oder Regelung anders. Daher frage ich Sie: 1. Haben Sie geregelt, in wessen Hände Ihr Nachlass fallen soll? Oder haben Sie einen ungeliebten Verwandten, den Sie keineswegs begünstigen möchten? Die gesetzliche Erbfolge ist jedoch so geregelt, dass – insbesondere, wenn Sie keine Abkömmlinge haben – Menschen zu Ihren gesetzlichen Erben werden, die Sie möglicherweise unbedingt von der Erbfolge auszuschließen beabsichtigen. Eine testamentarische Regelung ist in heutigen Zeiten beinahe unerlässlich. 2. Haben Sie geregelt, wer das Sorgerecht für Ihre minderjährigen Kinder ausübt, wenn Sie und Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin unverhofft, z.B. durch einen Verkehrsunfall versterben sollten? Regeln Sie rechtzeitig, von wem Ihr Kind nach Ihrem Ableben betreut werden soll, um sich vor staatlichen „Eingriffen“ zu schützen und Ihre Kinder in guten Händen zu wissen. Im Zweifel werden u.U. nicht die Großeltern Ihre Kinder in deren Obhut nehmen, sondern ein Familiengericht entscheidet darüber, wer das Sorgerecht ausübt. Für diese Fälle sollten Sie eine Sorgerechtsverfügung errichten. 3. Haben Sie eine genaue Vorstellung darüber, wer die Entscheidungen im Hinblick auf Ihre rechtlichen und gesundheitlichen Angelegenheiten treffen soll, wenn Sie geistigen Beeinträchtigungen unterliegen oder gar einwilligungsunfähig sind? Dann sollten Sie diese Vorstellungen und Wünsche im Rahmen einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht schriftlich fixieren. Sichern Sie sich heute ab für ein ruhiges Morgen. „Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“ Berthold Brecht Gern unterstütze ich Sie dabei, dass ein solcher Widerstand nicht erforderlich wird. Sprechen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin.